Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Handbüchern
Ein Beitrag von Dr. Volker Güntzel, Busse & Miessen, BFW Vorstand / Ressort Franchiserecht.
Den meisten Franchisegebern ist bewusst, dass sie ihr systemspezifisches Know-how schriftlich zu dokumentieren und darüber hinaus zu belegen haben, dass ihre Franchisenehmer davon auch Kenntnis erlangt haben. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, kann ein Franchisegeber letztlich gegen Franchisenehmer, die die verbindlichen Systemvorgaben in Form von Richtlinien nicht einhalten, nicht erfolgreich vorgehen. Die Franchisenehmer können sich nämlich auf die Behauptung zurückziehen, dass sie keine Kenntnis von diesem Richtlinien gehabt haben, d. h. schlichtweg nicht wussten, dass ihr Verhalten dagegen verstößt.